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Ratgeber: Wer bezahlt eigentlich den Kfz-Gutachter?

Sie hatten einen Unfall? Dann ist guter Rat teuer, mit einem Kfz-Gutachter aber schnell gefunden. Doch halt! Wer bezahlt den Kfz-Gutachter eigentlich? Das hängt davon ab, wer schuld am Unfall ist.

Unfallschaden: Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Zuerst einmal: Wozu sollten Sie überhaupt einen Kfz-Gutachter beauftragen? Ganz einfach: Erstens um Ihr Recht durchzusetzen. Zweitens: Um keinen finanziellen Verlust zu erleiden. Der ist bei einem Auto nämlich schnell geschehen. Es sei denn, Sie nehmen sich einen Gutachter. Dieser dokumentiert jeden noch so kleinen Schaden am Auto und hält diese natürlich schriftlich fest. So gilt das von einem Gutachter erstellte Protokoll vor jedem Gericht.

Wichtig hierbei: Wählen Sie sich Ihren Gutachter selbst. Warum? Weil Versicherungen gern ihre „eigene“ Leute nehmen. Logisch, dass diese für die Versicherung - aber nicht für Sie - arbeiten. Entsprechend fallen die Kosten für die Versicherung wohl nicht ganz so happig aus. Sie verlieren damit also bares Geld. Schlagen Sie daher einen Gutachter von der Versicherung generell aus, suchen Sie sich einen eigenen. Der arbeitet von der Versicherung unabhängig - und damit für Sie.

Situation 1: Sie sind nicht schuld am Unfall

Fragt sich nun, wer ein solches Gutachten bezahlt? Die gute Nachricht: Sind Sie an dem Unfall unschuldig, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Mit anderen Worten: Tragen Sie am Unfall keine Schuld, sollten Sie generell ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben. Weil die Kosten die Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners trägt. Beziehungsweise tragen muss. Und zwar laut BGB § 249. Dieser Paragraph besagt, dass Sie alle Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Zu diesen Ansprüchen zählt nicht nur die Übernahme des eigentlichen Schadens, sondern ebenso ein eventuelles Gutachten.

Fazit: Egal ob nur ein (augenscheinlich) simpler Kratzer oder ein Totalschaden, ein Gutachten ist für Sie als Geschädigter immer eine gute Idee. Weil erstens kostenlos. Zweitens kann selbst ein simpler Kratzer schlimmere Schäden bedeuten. Nämlich solche, die Sie als Laie gar nicht sehen. Weil diese sich quasi unter dem Blech „verstecken“. Eben diese findet und dokumentiert aber ein Gutachter. So erleiden Sie garantiert keine finanziellen Einbußen. Zumal ein Gutachten auch die Wertminderung des Fahrzeugs einschließt.

Tipp: Speziell moderne Autos sind oft stärker beschädigt, als von außen erkennbar ist.

Situation 2: Sie sind schuld am Unfall

Anders schaut es natürlich aus, wenn Sie schuld am Unfall sind. In dem Fall tragen wenig überraschend Sie selbst die Kosten. Ob das Sinn macht, ist abhängig von Ihrem Auto und vor allem dessen Alter. Bei einem zehn Jahre alten Opel Corsa wäre ein Gutachter Nonsens. Bei einer Mercedes S-Klasse oder einem Audi A8, die erst vor sechs Wochen vom Band rollte, schaut das anders aus.

Zwar zahlen Sie den Gutachter nun aus der eigenen Tasche. Dennoch: Eventuell stellt das Gutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden samt nötiger Verschrottung fest, den die Versicherung so nicht „sieht“. So können Sie vor Gericht trotzdem Ihre Forderungen durchsetzen. Wichtig ist allerdings, dass Sie über eine Kaskoversicherung verfügen. Allein die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden Ihres Unfallgegners auf, nicht aber für Ihre. Zumindest, wenn Sie Schuld haben...

Kostenübernahme: Die Ausnahme von der Regel

Wobei: Keine Regel ohne die berühmte Ausnahme. In gleich zwei Fällen könnten Sie selbst als Geschädigter auf den Kosten eines Kfz-Gutachters sitzen bleiben.

  1. Bagatellschaden
    Beträgt Ihr Schaden maximal 750 Euro, sprechen Experten von „Bagatellschäden“. Bei einem solch kleinen Schaden muss die gegnerische Versicherung nicht für den Gutachter aufkommen. Hier reicht bereits der Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Dennoch: Eventuell lohnt ein Experte trotzdem, da selbst eine Werkstatt irren kann.

  2. Zweitgutachten
    Ebenfalls aus dem Schneider ist die Versicherung, wenn Sie als Geschädigter den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Dann aber später ein zweites Gutachten bei einem nun unabhängigen Experten in Auftrag geben. Für dieses Zweitgutachten braucht die Versicherung keine Kosten mehr übernehmen. Weil sie bereits für das erste Gutachten bezahlte.

Apropos: Tragen Sie eine Teilschuld, braucht die Versicherung nur anteilig die Kosten des Gutachters übernehmen. Hier orientiert sich die Versicherung am Gericht, dass in der Regel einen Prozentsatz ausgibt, wessen Schuld wie groß ist. Beispiel: Das Gericht gibt Ihnen einen Teilschuld von 30 Prozent, dann übernimmt die Versicherung lediglich 70 Prozent der Kosten.