Riss in der Frontscheibe: Darf ich weiterfahren?

Riss in der Frontscheibe: Darf ich weiterfahren?

Risse in der Windschutzscheibe sind eine ernste Sache. Je nach Wohnort kann das Fahren mit einem Abplatzer oder Riss in der Frontscheibe sogar recht böse Folgen haben. Welche, erfahren Sie hier…


Zuerst einmal: Ist Ihre Frontscheibe gerissen, ist die Größe und Position des Schadens wichtig. Bei einem Riss nahe dem Rand der Windschutzscheibe besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung der Struktur. Heißt: Das Fahren ist nicht sicher. Daher ist es ratsam, die Scheibe zu reparieren oder so schnell wie möglich auszutauschen.

Riss in der Frontscheibe: rechtliche Folgen

Apropos Position: Je nachdem, wo sich der Riss in der Windschutzscheibe befindet, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Liegt der Steinschlag direkt im Sichtfeld des Fahrers, kostet das ein Bußgeld von 90 Euro. Sowie obendrein ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die gleiche Strafe droht, wenn sich der Riss nahe dem Scheibenrand befindet. Weil das Fahrzeug in diesen Fällen mangelhaft ist.

Möglich sogar, dass Ihnen der TÜV bei einem schweren Steinschlagschaden die Abnahme verweigert. Damit eine neue TÜV-Plakette. Ohne diese dürfen Sie den Wagen aber nicht mehr fahren. Werden Sie mit abgelaufener TÜV-Plakette erwischt, drohen weitere Strafen.

Steinschlag in der Windschutzscheibe: Reparatur

Eine Reparatur oder gar ein Austausch der Scheibe ist also Pflicht. Hier gilt übrigens folgende Regel. Schäden, die…

  • sich nicht im Sichtfeld des Fahrers/der Fahrerin befinden,
  • mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegen und
  • weniger als fünf Millimeter messen

sind reparabel. Das „Sichtfeld“ meint die Fläche in der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Gesicht des Fahrers bzw. der Fahrerin. Wichtig ist zudem, dass nur die äußere Schicht der Scheibe beschädigt sein darf. Die Zwischenfolie oder die Innenscheibe müssen dagegen intakt sein. Es darf außerdem kein Wasser oder Schmutz in die Scheibe gelangt sein.

Tipp: Haben Sie Zweifel, kleben Sie die Stelle mit einem Aufkleber oder einer Folie ab. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie weiterhin freie Sicht haben.

Die Reparatur selbst ist in jeder Kfz-Werkstatt bzw. spezialisierten Fachbetrieb mit Autoglas Service möglich. Die beschädigte Stelle ist danach quasi unsichtbar. Die Scheibe behält ebenfalls ihre ursprüngliche Festigkeit.

Zahlt die Versicherung den Schaden?

Bleibt die Frage nach der Bezahlung. Haben Sie eine Kasko, greift diese. Hier gilt…

  • Glasschäden nach einem Steinschlag – wie z. B. ein Riss in der Windschutzscheibe – deckt in der Regel die Teilkaskoversicherung
  • Bei einer Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko automatisch inbegriffen.
  • Im Gegensatz zu Haftpflicht und Vollkasko erfolgt nach einem Schadensfall in der Teilkasko keine Hochstufung. Der Beitrag zur Police steigt also nicht.

Bei den meisten Versicherungen sind Glasschäden übrigens eingeschlossen. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Dann ist ein zusätzlicher Tarifbaustein nötig. Top: Falls eine Reparatur der Windschutzscheibe möglich ist, verzichten viele Versicherungen auf die Selbstbeteiligung. Ist ein Ersatz der Scheibe nötig, tragen Sie nur den Eigenanteil.

Moderne Technik macht es schwierig

Im Fazit kann sich ein kleiner Steinschlag jedenfalls schnell zu einem bösen Riss entwickeln. Der sich außerdem immer weiter ausbreiten kann. Apropos: Ein Austausch der Scheibe ist unvermeidlich, wenn…

  • der Riss größer als eine Zwei-Euro-Münze ist und
  • die oben genannten Kriterien für eine Reparatur nicht erfüllt sind.

Die Kosten für einen kompletten Austausch sind allerdings schwer zu beziffern. Minimum kostet eine neue Windschutzscheibe 200 bis 300 Euro – und aufwärts. Moderne Technik wie SnO2-Beschichtung, Heizsysteme, Fahrerassistenten oder Lichtsensoren treiben die Kosten in die Höhe.

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