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Kennzeichen für Fahrradträger: Vorschriften & Strafen

Ein Kennzeichen für Fahrradträger? Dieser ist laut Zulassungsverordnung tatsächlich Pflicht - wenn das eigentliche Kennzeichen durch den Träger verdeckt ist. Vorschriften und mögliche Strafen...

Kennzeichen für Fahrradträger: Vorschriften & Strafen

Vorab: Ein Zusatzkennzeichen ist nicht immer nötig. Es kommt auf den Fahrradträger an. Erhältlich sind...

  • Dachträger
  • Kupplungsträger
  • Heckträger

Nur für die letzten zwei Versionen - also Kupplungs- und Heckträger - ist ein Zusatzkennzeichen Vorschrift. Weil diese Träger das Kennzeichen des Fahrzeugs verdecken, dieses somit nicht mehr erkenn- und lesbar ist. Ein Dachträger ist also von Vorteil. Aber: Mit Bikes auf dem Dach steigt die Fahrzeughöhe. Möglich, dass es in Tunneln sowie vor allem Parkhäusern eng wird.

Der Vorteil des Kupplungsträgers ist wiederum, dass dieser den Zugang zum Kofferraum freihält. Der Heckträger ist die einfachste Variante - vor allem beim Be- bzw. Entladen der Bikes. Beide Varianten verdecken jedoch wie gesagt das (Heck)Kennzeichen und machen ein Kennzeichen für Fahrradträger erforderlich.

Vorschriften für ein Zusatzkennzeichen

Warum, wieso, weshalb klärt Paragraph 10 Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In diesem heißt es laut gesetze-im-internet.de:

„(9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.“

Fazit: Ist das Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, müssen Sie am Träger ein Zusatzkennzeichen anbringen. Ein solches Kennzeichen für Fahrradträger kostet um die 20 Euro - und ist damit billiger als ein Bußgeld. Wichtig bei einem solchen Zusatzkennzeichen sind jedenfalls...

  • die gleiche Nummer wie das reguläre Kennzeichen
  • schwarze Schrift auf weißem Grund
  • keine Abdeckungen sowie ein schwarzer Rand
  • die DIN-Norm 74069 samt reflektierender Oberfläche
  • eine Breite von 520 mm und eine Höhe von 110 mm
  • das vorgegebene Schriftmuster (Fälschungssicherheit)
  • eine Beleuchtung zur Lesbarkeit bei Dunkelheit

Eine Plakette vom TÜV (HU) ist bei einem Kennzeichen für Fahrradträger dagegen nicht nötig.

Kein Kennzeichen für Fahrradträger: Bußgelder

Wenn Sie bei einem verdeckten Kennzeichen kein Zusatzkennzeichen montieren, droht - oh Überraschung - natürlich ein Bußgeld. Und zwar in Höhe von mindestens 60 Euro. Entsprechend sind die maximal 20 Euro für das Träger-Kennzeichen gut investiert.

Ist das Zusatzkennzeichen bedeckt und somit nicht lesbar, sind sogar 65 Euro fällig. Bußgelder drohen obendrein, wenn Sie...

  • ein nicht übereinstimmendes Kennzeichen nutzen oder
  • das Kennzeichen fälschen.

Ein simples Pappschild, selbst mit passender Nummer, schützt also nicht vor einer Strafe.

Das Anbringen am Fahrradträger ist dagegen kinderleicht. Denn die nötigen Halterungen samt Beleuchtung sind bereits an den Trägern angebracht. Entsprechend lassen Sie das Zusatzkennzeichen einfach „einschnappen“ und fertig. Achten Sie dennoch auf eine gute Sichtbarkeit des Kennzeichens.

Apropos: Bei den meisten unserer Nachbarn ist (bei Bedarf) ein Zusatzkennzeichen ebenfalls Pflicht. Wobei im (EU)Ausland eventuelle Bußgelder unter Umständen sogar höher ausfallen. Sparen Sie also nicht am falschen Ende. Zumal das Internet eine schnelle wie ebenso bequeme Option zur Bestellung eines Kennzeichen für Fahrradträger stellt. Ohne Wege, ohne Wartezeiten sowie einem Versand bis an die Haustür.

Gute Fahrt!