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Ratgeber: Wie funktioniert eigentlich ein KFZ Gutachten?

Kfz Gutachten

Ein Unfall ist ärgerlich, vor gefeit ist allerdings kein Autofahrer. Gerade als Unschuldiger gilt es dann natürlich, seinen Schaden ersetzt zu bekommen und zwar bis zum letzten Cent. Hilfreich hierbei ist in der Regel ein KFZ-Gutachten.

Wer schon mal einen Unfall erlebt hat, kennt die Misere: Das Auto muss repariert werden, ein Ersatzwagen muss her und Streit mit der Versicherung ist ebenfalls keine Seltenheit. Um den Schadensfall zu klären, dürfte die Versicherung zwar auf eine Sachverständigenorganisation wie die DEKRA verweisen. Das aber birgt ein gewisses Risiko. Denn da solche Organisationen mit den Autoversicherern zusammen arbeiten, wird der Unfallschaden gern etwas günstiger als tatsächlich geschätzt. Kein Wunder: Der Kfz-Gutachter arbeitet in gewisser Weise für die Versicherung, nicht für Sie. Und was will die Versicherung? Richtig: sparen. Für Sie jedoch bedeutet das einen finanziellen Verlust.

Unfallschaden: Unabhängigen Kfz-Gutachter wählen

So oder so: Der Unfallschaden muss begutachtet werden, ebenso wie übrigens die Wertminderung des Fahrzeugs, dessen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Was also tun? Das gibt eigentlich schon der Gesetzgeber vor. Der nämlich erlaubt einem Unfallgeschädigten ausdrücklich, einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. Dessen Unfallgutachten und Kfz-Kostenvoranschlag taugt nicht nur bei einem Streit mit der gegnerischen Versicherung, sondern zur Not (und vor allem) vor Gericht. Der Clou: Als unschuldig Unfallbeteiligter kostet Sie ein solcher Kfz-Sachverständiger keinen Cent, denn die Kosten für das Unfallgutachten trägt generell der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Autoversicherung.

Wie aber funktioniert nun ein solches Unfallgutachten? Im Grunde ist das relativ einfach erklärt: Sie schauen sich nach einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen um, beispielsweise kfz-sachverstand.de. Der Rest erledigt sich eigentlich von selbst. Der bestellte Gutachter kommt zu Ihnen, Sie haben also keine Wege (oder Kosten). Der Kfz-Sachverständige schaut sich nach Terminabsprache den Unfallwagen an, sichert Beweise, macht Fotos, nimmt den kompletten Unfall samt Schäden auf. Wie gesagt: Der ganze Vorgang ist für Sie quasi gratis, sämtliche Kfz-Gutachten Kosten in Verbindung mit dem Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht.

Autoratgeber: Kfz-Gutachten Kosten trägt Versicherung

Tatsächlich ist der Ablauf eines solchen Unfallgutachtens relativ einfach und ohne großen eigenen Aufwand erledigt. Das Gutachten legen Sie schließlich der Versicherung vor, welche somit schwarz auf weiß die konkreten Reparaturkosten vorgelegt bekommt. Jetzt können Sie schon die Reparatur Ihres Wagens durchführen lassen, denn die Kfz-Werkstatt bekommt ihr Geld direkt vom Versicherer - in Vorkasse müssen Sie nicht gehen. Wobei Sie nicht mal eine Werkstatt beauftragen müssen, denn den Kostenvoranschlag laut Unfallgutachten können Sie sich von der Versicherung auch direkt auszahlen lassen und beispielsweise in ein neues Auto investieren.

Als dritte Möglichkeit können Sie Ihre Ansprüche außerdem an den Kfz-Sachverständigen abtreten, der so wieder direkt mit der Autoversicherung abrechnen kann. Ist Ihr Wagen zu alt und lohnt eine Reparatur nicht mehr - die Reparaturkosten würden also den Fahrzeugwert übersteigen -, wird der Sachverständige übrigens ein Restwertgutachten anfertigen. In diesem Fall erhalten Sie als Geschädigter lediglich den Restwert des Autos ausgezahlt. Wenn Sie das Geld (Restwert) trotzdem in die Reparatur des Fahrzeugs statt einem Neuwagen oder „neuen“ Gebrauchten stecken wollen, können Sie das trotzdem gern tun.

Kfz Unfallgutachten: Bagatellschäden sind ausgenommen

Gut zu wissen dürfte noch sein, dass sogenannte Bagatellschäden vom Kfz-Gutachten ausgeschlossen sind. Ist das Gutachten also teurer als die eigentliche Reparatur des Fahrzeugs, wird die Versicherung kaum die Kosten übernehmen. Als Bagatellschaden werden Unfälle gewertet, die den Mindest-Sachwert unterschreiten und bei welchen keine Personen zu Schaden kommen. Als Bagatellgrenze gelten in der Regel Schäden von unter 1.000 Euro, in Bayern mitunter auch bis 1.500 Euro. In solchen Fällen ist ein Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt ausreichend.

Weiterführende Links & Quellen zum Kfz-Gutachten

Bild: Andreas Portner / pixelio.de