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Ratgeber Kfz-Versicherung - Wer darf mit dem Auto fahren?

Autounfall Kfz-Versicherung

Nach dem Abschluss einer Kfz-Versicherung stellt sich häufig die Frage, ob eine andere Person mit dem Auto fahren darf. Wie verhält es sich bei einem Unfall? Zahlt die Kfz-Versicherung dann? Dieser Ratgeber in Zusammenarbeit mit automieten.net gibt Antworten.

Welche Möglichkeiten bestehen vertraglich?

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung muss angegeben werden, wer mit dem Fahrzeug fahren wird. Dabei kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden. Die vier häufigsten vier Möglichkeiten sind:

  • Er kann nur sich als Fahrer eintragen.
  • Er kann sich und einen Partner eintragen.
  • Er kann die Namen mehrerer Nutzer - etwa auch den des Nachbarn - ausdrücklich in den Versicherungsschein aufnehmen lassen.
  • Und er kann, um immer flexibel zu bleiben, einen „beliebigen“ Fahrerkreis angeben. Dann kann er das Auto an jeden verleihen, zum Beispiel auch an den gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn.

Bei weiteren Fahrern muss zudem das Alter sowie das Datum des erworbenen Führerscheins angegeben werden. Dabei beeinflusst die Angabe der Fahrer die Höhe des Versicherungsbeitrags. Wenn nur der Versicherungsnehmer fahren wird, gewähren die Versicherungen Rabatt. Wird das Fahrzeug hingegen für beliebige Fahrer versichert, wird der Tarif am preisintensivsten. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, mehrere Hundert Euro zu sparen. Dies ist natürlich verlockend, jedoch sollten, wenn andere Personen regelmäßig mit dem Auto fahren, diese auch angegeben werden, denn im Falle eines eventuellen Unfalls kann dies finanzielle Folgen haben.

Wie verhält es sich, wenn ein anderer Fahrer einen Unfall verursacht?

Bei einem Unfall durch einen Fahrer, der im Vertrag nicht angegeben wurde, zahlt die Versicherung auch, jedoch kann dies zu einer Nach- und sogar Strafzahlung führen. Die Versicherung verlangt bei einer Nachzahlung den Beitrag, den ein weiterer Fahrer gekostet hätte. Die mögliche Strafzahlung resultiert daraus, dass beim Abschluss der Kfz-Versicherung falsche Angaben gemacht wurden, was gegen die Versicherungsbedingungen verstößt.

Die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen die Kfz-Versicherung rückwirkend umstellt, so dass der Verursacher des Unfalls mitversichert ist, ist nicht der Regelfall und stellt eher eine Kulanz dar. Es gilt zudem zu beachten, dass die private Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers, wenn das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, nicht zahlt, wenn er mit dem fremden Auto einen Unfall verursacht hat. Daher sollte vor dem Ausleihen des Fahrzeugs geklärt werden, dass der Fahrer für eventuelle Schäden aufkommt. Ob ein einmaliges oder gelegentliches Ausleihen in Frage kommt, sollte im Vorfeld mit der Versicherung vertraglich festgehalten werden.

Manches Versicherungsunternehmen duldet es sogar ohne Aufpreis

Die Ergo-Versicherung beispielsweise soll laut test.de für einen gelegentlichen Fahrer keinen Zuschlag verlangen. Bei der AllSecur Deutschland AG (allsecur.de) haben Versicherte die Wahl zwischen zwei Produktvarianten. Beim „Fahrerschutz“ sind z. B. auch Ehe-/Lebenspartner(in) oder Ihre erwachsenen Kinder versichert. Beim „Fahrer- und Insassenschutz“ können die übrigen Fahrzeuginsassen versichert werden. Die Nürnberger Versicherungsgruppe fand eine neue gute Lösung, dank derer über die App FahrerPlus andere Fahrer gemeldet und für die einzelnen Tage Versicherungszuschläge bezahlt werden können (ab 4,99 pro Tag).

Ob und wie das jeweilige Versicherungsunternehmen gelegentliche oder andere Fahrer handhabt, sollte bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, die Versicherungen miteinander zu vergleichen, da sich die Preise und Leistungen zum Teil enorm unterscheiden. Die flexibelste Variante ist jedoch i.d.R. die teuerste. Im Einzelfall kann sich der Preis für die Kfz-Versicherung dadurch verdoppeln.

Bild: Auto-Medienportal.Net/ADAC