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Rote Ampel: Zeugenaussage für Verurteilung ausreichend

Kaum ein Autofahrer bleibt verschont, irgendwann erwischt jeden Mal eine rote Ampel - ganz ohne böse Absicht natürlich. Doch Obacht: Allein eine Zeugenaussage kann für eine Verurteilung reichen!

Just hatte das Amtsgericht Landstuhl passend zum Thema ein entsprechenden Fall zu verhandeln, der zudem wohl alles andere wirklich eindeutig war. Denn die Aussage eines Fahrers, dessen Ampel gelb wurde und der prompt den ersten Gang zum Losfahren einlegte, wollte gesehen haben, wie ein anderer Verkehrsteilnehmer die Ampel bei Rot überfuhr.

Obwohl es an der Aussage des Zeugen berechtigte Zweifel gab, reichte dem Gericht die Zeugenaussage für eine Verurteilung des Ampelsünders aus. Tatsächlich erscheint der Fall mehr als kurios, wie der Zeuge seine eigene (gelbe) Ampel und ebenso die (rote) Ampel des Verkehrssünders im Auge haben konnte - Gnade kannte das AG trotzdem nicht.

Verurteilt wurde zudem ein Berufskraftfahrer, genauer ein Taxifahrer, der bis dahin als „unbescholten“ galt, wie die Deutsche Anwaltshotline erklärt. Jener Taxifahrer bestritt vor Gericht dann auch vehement, dass der Zeuge seine Ampel überhaupt einsehen konnte, schon gar nicht, wenn dieser auf seine eigene Ampel achten musste. Trotzdem schien dem Gericht die Aussage des Zeugen plausibel, dass dieser - gleichzeitig - bei gelb einen Gang einlegen, losrollen und noch dabei erkennen konnte, dass das Taxi in Querrichtung bei rot über die Kreuzung fuhr.

Aktenzeichen: 4286 Js 13706/10

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